Allgemeine geschäftsbedingungen

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits bei Vertragsabschluss.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

5. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

6. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

8. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.

Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.

9. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

10. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

11. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 4 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

12. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

14. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

15. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

16. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

17. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Daniela Pernkopf

Buchhaltung / Verwaltung

Mit kaufmännischer Disziplin sorgt sie dafür, dass Buchhaltung und Verwaltung reibungslos funktionieren. So schafft sie die Grundlage, damit wir uns voll auf unsere Projekte und Kunden konzentrieren können.

Sandra malcher

Backoffice

Ob Angebote, Terminabstimmungen oder die erste Anlaufstelle für Anfragen – sie behält stets den Überblick und stellt sicher, dass unsere Kunden zuverlässig betreut werden. Mit ihrer strukturierten Art ist sie das organisatorische Rückgrat im Büro.

Gerald Pernkopf

Sachverständiger Brandschutz

Gerichtssachverständiger und Experte für Brandschutz. Wenn’s ums Eingemachte im Brandschutz geht, ist Gerald der Fels in der Brandung. Als allgemein beeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz-wesen und Profi für Bauüberwachung sorgt er für Qualitätssicherung im baulichen Brandschutz – und das mit einem scharfen Blick für Details. Ob Planung, Bau oder Gutachten, Gerald findet jedes Risiko, bevor es heiß wird! 

Irene Wieser

CAD Fachplanerin

Mit scharfem Architektenblick und Fachwissen zeichnet Irene unsere Brandschutz- und Fluchtwegpläne. Sie kombiniert den Überblick einer Architektin mit der Präzision einer CAD-Expertin – so wird jeder Plan zum Meisterwerk für mehr Sicherheit. Ob komplexe Details oder klare Wege: Irene sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder Ausgang sitzt! 

Diana Wolfschwenger

CAD Fachplanerin

Als gelernte Bautechnikerin und CAD-Expertin bringt Diana das technische Know-how und den Blick fürs Detail mit. Sie plant, zeichnet und sorgt dafür, dass jeder Entwurf genau passt. Mit Präzision und Fingerspitzengefühl ist Diana der CAD-Profi für maximale Sicherheit und optimale Planung im Brandschutz.

Josef Hillingrathner

CAD Fachplaner

Mit der Gelassenheit der Lebens-erfahrung sowie praktischem Haus-verstand bringt Josef Ruhe und Präzision in jeden Brandschutzplan. Als Bautechniker und unser Ruhepol im Team behält er immer den Überblick und sorgt dafür, dass jedes Detail sitzt – sicher, solide und stressfrei. Ein Fels in der Brandung, auf den man zählen kann! 

Stefanie Dimmler

CAD Fachplanerin

Steffi bringt nicht nur Fachwissen und Genauigkeit in unsere Brandschutz-pläne, sondern auch eine ordentliche Portion Freundlichkeit und Neugier. Mit vielen Fragen auf den Lippen stellt sie sicher, dass wirklich jedes Detail stimmt – weil „gut“ ihr einfach nicht gut genug ist.

Als gewissenhafte Planerin und sympathische Persönlichkeit bringt sie Schwung ins Projekt – und sorgt dafür, dass am Ende alles perfekt passt.

Thomas
Huber

Sachverständiger Brandschutz

Wenn es um Sicherheit geht, ist Thomas unser kreativer Kopf! Er entwickelt Brandschutzkonzepte, bewertet bestehende Schutzmaßnahmen und lässt die Zahlen sprechen – von präzisen Berechnungen bis hin zu feurigen Simulationen. So bleibt kein Funke unentdeckt und kein Risiko unerkannt. 

Kevin Viehböck

Prüftechniker & Sicherheitsgarant

Damit es erst gar nicht raucht oder knistert, ist Kevin stets im Einsatz! Mit geschultem Auge, Erfahrung und einer ordentlichen Portion Hausverstand prüft er, inspiziert und sichert – so bleibt alles ruhig und sicher. Kevin sorgt dafür, dass Brandschutz zuverlässig und sorgenfrei ist.